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Schadensfall und Versicherungsbedingungen |
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Sollte es bei einer Pferdehaftpflicht zum Schadensfall kommen, so gibt es folgendes zu beachten: Der Versicherungsnehmer hat die grundsätzliche Verpflichtung, den Versicherer so schnell wie nur möglich über den Eintritt des Versicherungsfalles zu informieren und alles zu unternehmen, den Umfang des Schadens so gering als möglich zu halten. Die besagte Informationspflicht gegenüber dem Versicherungsunternehmen erstreckt sich nicht nur auf den Schadensfall an sich, sondern auch auf ursächlich mit diesem zusammenhängende Ereignisse wie beispielsweise die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die Ausstellung eines Mahnbescheides, eines Strafbefehls etc. Der Versicherte darf des Weiteren den Schadenersatzanspruch des Geschädigten ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsunternehmens NICHT anerkennen. Die im Einzelfall gültigen Versicherungsbedingungen können bei der Pferdehaftpflicht dem individuellen Versicherungsschein entnommen werden. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Antragsstellung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sein müssen. Im Falle einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen, wenn falsche oder fehlende Angaben für den Schadensfall ursächlich sind. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Pferdehaftpflicht-Versicherung an
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