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Als Pferdehalter sollte man immer daran denken, dass man nie genau vorhersehen kann, was das Pferd als nächstes vorhat. Wenn man aufgrund dieser unbestreitbaren Unberechenbarkeit daran denkt, dass man in vollem Umfang für die aus dem Verhalten des Pferdes entstehenden Folgeschäden haftet, wird die Bedeutung einer ausreichenden Absicherung klar. Mit dem Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht wird die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter abgesichert. Aufgrund der Tatsache, dass der Schaden, welchen der Vierbeiner anrichten kann, immense Ausmaße annehmen kann, sollte diese Absicherung für jeden Pferdehalter eine Selbstverständlichkeit sein. Dies umso mehr in Anbetracht einer vom Grundsatz her summenmäßig unbeschränkten Halterhaftung. Das Verschulden ist in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich, die Haftung umfasst das gegenwärtige und zukünftige Vermögen und ist bis zu 30 Jahren einklagbar. Entsprechend den individuellen Versicherungsbedingungen ist auch die gesetzliche Tierhüterhaftpflicht mitversichert sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Der Tierhüter ist nicht der Halter, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Beaufsichtigung des Tieres zuständig. Reitbeteiligungen und Fremdreiter können bei den meisten Versicherungsanbietern eingeschlossen werden, hier kommt es auf das individuelle Anspruchsprofil und den gewünschten Versicherungsumfang an. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Pferdehaftpflicht-Versicherung an
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