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Versicherte Gefahren und Deckungssumme |
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Vom Grundsatz her werden dem Versicherungsnehmer einer Hundehaftpflichtversicherung folgende Schadensarten ersetzt: Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden, welche unmittelbare Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Eine Sonderrolle nimmt Vermögensschaden ein, der in keinem unmittelbaren und ursächlichen Zusammenhang mit einem Sach- oder Personenschaden steht. Je nach Versicherungstarif sind derartige Schadensfälle zwar inkludiert, jedoch ist der Versicherungsumfang meist begrenzt. Was die Wahl der richtigen Versicherungssumme anbetrifft sollte diese nicht zu niedrig angesetzt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Hundehalter unbegrenzt für durch sein Tier entstehende Schäden haftet, kann die Deckungssumme einer Hundehaftpflichtversicherung gar nicht hoch genug sein. Eine Deckungssumme von 1 Million Euro wirkt auf den ersten Blick ausreichend, kann aber sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden größeren Ausmaßes knapp werden. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Hundehaftpflicht-Versicherung an
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