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Schadensfall und Versicherungsbedingungen |
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Wenn es bei einer Hundehaftpflicht zum Schadensfall kommt, sollte folgendes beachtet werden: Der Versicherungsnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Versicherer schnellstmöglich über den Vorfall zu informieren und alles zu unternehmen, den Schadensumfang so gering als möglich zu halten. Die Informationspflicht gegenüber dem Versicherer erstreckt sich nicht nur auf den Schadensfall selbst, sondern auch auf kausal damit zusammenhängende Ereignisse wie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die Ausstellung eines Strafbefehls etc. Der Versicherte sollte darauf achten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers anzuerkennen. Die konkreten Versicherungsbedingungen können bei der Hundehaftpflicht dem Versicherungsschein entnommen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die bei der Antragsstellung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sein müssen. Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn falsche oder fehlende Angaben für den Schaden kausal sind. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Hundehaftpflicht-Versicherung an
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