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Hundekrankenversicherungen

Wer mit seinem Vierbeiner schon öfter einen Tierarzt aufgesucht hat, der wird festgestellt haben, dass auch ein Praxisbesuch mit einem Hund richtig Geld kosten kann. Insofern sollte man also durchaus über den Abschluss einer Hundekrankenversicherung nachdenken.

Die Angebote im Bereich der Hundekrankenversicherungen sind sehr unterschiedlich und können zudem individuell angepasst werden. Inkludiert ist meist eine 100%ige Erstattung der Tierarztkosten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Hierzu zählen beispielsweise verabreichte Arzneimittel,  chirugische Eingriffe,  Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik, diagnostische Maßnahmen sowie physikalische und homöophatische Therapie. In aller Regel gibt es eine Höchstgrenze, bis zu welcher Tierarztkosten pro Jahr erstattet werden.

Erstattungsfähig sind in der Regel auch Vorsorgemaßnahmen für Impfungen, Wurrmkuren, Floh- und Zeckenmittel oder Gesundheits-Checks. Auch hier gilt es die vereinbarten Höchstgrenzen zu berücksichtigen. Nicht erstattungsfähig sind bei einer Hundekrankenversicherung meist Ergänzungs- und Diätfuttermittel, Pflegezubehör und Gegenstände des Bedarfs, Sterilisierung und Kastrierung sowie Kosten für die Erstellung von Gutachten etc. Die individuelle Beitragshöhe ist bei Hundekrankenversicherungen auch vom Alter des Vierbeiners sowie von der Hunderasse abhängig.

Bereits für wenige Euro pro Monat kann man eine Hunde OP Versicherung abschließen. Schließlich kann auch ein Hund mal krank oder Opfer eines Unfalls werden. Ein tierärztlicher Operationseingriff kann dann schnell richtig teuer werden. Wer eine OP-Krankenversicherung abgeschlossen hat, bekommt vom Versicherer bis zu 100 % der Operationskosten erstattet.

Die Notwendigkeit einer plötzlichen Operation kann schnell eintreten: Der Vierbeiner zieht sich ernsthafte Verletzungen bei einem Sturz zu, ein kleiner Welpe verschluckt ein Spielzeug mit der Folge eines Darmverschlusses etc. In derartigen Fällen hilft nur eine schnelle tierärztliche Operation.

Wer eine Hunde Operationsversicherung abgeschlossen hat, bekommt in der Regel bei durch Unfall oder Krankheit  verursachten Operationen bis zu 100 % nach dem doppelten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte erstattet. Auch vorangehende Untersuchungskosten sowie Nachsorgeaufwendungen inklusive eines möglichen stationären Aufenthaltes sind in der Regel voll erstattungsfähig. Meist ist aber eine Höchstgrenze zu beachten, innerhalb derer eine stationäre Unterbringung bezahlt wird. Freie Tierarztwahl ist im Normalfall mit einer Hunde OP-Versicherung immer möglich.

 

 
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