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Hundehalterhaftpflicht

Wer einen Hund zum Haustier hat, der weiß, dass nicht nur Menschen einen beträchtlichen Schaden anrichten können, sondern auch Hunde. Gut beraten ist, wer dann rechtzeitig vorgesorgt hat.

Es gibt ohne Zweifel Versicherungen, auf die man verzichten kann. Eine Hundehaftpflicht zählt aber mit Sicherheit nicht dazu. Diese stellt für jeden Hundehalter ein absolutes Muss dar, da der Schaden, welchen der Vierbeiner anrichten kann, immense Ausmaße erreichen kann. Die Haftung des Hundehalters ist vom Grundsatz her unbeschränkt, was bedeutet, dass ein einziger Haftungsfall den finanziellen Ruin des Halters bedeuten kann.

Es sei an dieser Stelle ausdrücklich angemerkt, dass es nicht auf ein Verschulden ankommt. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von der sog. Gefährdungshaftung. Konkret bedeutet dies, dass der Halter auch dann für das Verhalten des Hundes und den durch ihn entstehenden Schaden haftet (Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden), wenn kein Verschulden von seiner Seite vorliegt. Die Halterhaftung ist der Höhe nach unbegrenzt und erstreckt sich auf gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen bei Geltendmachung der Ansprüche innerhalb von 30 Jahren nach dem Schadensfall.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden, welche aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden entstehen. Da für diese Schäden grundsätzlich der Halter zuständig ist, sollte im Prinzip jeder Hundehalter eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung haben. Zumal bei Hunden das Verschulden - im Gegensatz zur Privathaftpflicht - keine Rolle spielt und der Halter auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes und evtl. daraus resultierende Schäden einzutreten hat.

Mit dem Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht wird die sich aus dem BGB ergebende Haftpflicht des Tierhalters versichert. Je nach Bedingungen mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters. Tierhüter ist dabei derjenige, der aktuell für die Beaufsichtigung des Tieres zuständig ist, ohne der Halter zu sein. Der Tierhüter darf nicht gewerbsmäßig tätig sein.

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