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Mehrfacher Auffahrunfall und Schadensverteilung

Urteil des OLG Koblenz vom 07. September 1998
12 U 1215/97
NJW-RR 1999, 175

Alles andere als der berühmte Einzelfall: Ein Fahrzeug bremst stark ab, kann den Auffahrunfall aber dennoch nicht vermeiden, von hinten rauscht schon das nächste Fahrzeug heran und fährt ebenfalls auf. Das Oberlandesgericht Koblenz beschäftigte sich mit einem Auffahrunfall, den ein LKW-Fahrer verursachte, der mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 km/h auf einen vor ihm fahrenden Kranwagen ohne jegliche Bremsaktion auffuhr, der eine Geschwindigkeit von ca. 35 bis 40 km/h einhielt. Dies wiederum hatte zur Folge, daß ein nachkommendes Personenkraftfahrzeug nicht mehr bremsen konnte und ebenfalls kollidierte. Die Richter sahen es in diesem Falle als gerechtfertigt an, dass der LKW-Fahrer dem PKW-Fahrer zwei Drittel seines Schadens zu ersetzen hat, da ersterer auf der Autobahn ohne jede Reaktion auf ein Hindernis aufprallte.

 
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