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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
Auslandsreisekrankenversicherung

Die lange herbeigesehnte Urlaubsreise kann sich ganz schnell zum Albtraum entwickeln wenn eine plötzliche Krankheit auftritt oder ein Unfall passiert. Gut beraten ist in solchen Fällen wer durch eine Auslandsreisekrankenversicherung entsprechend vorgesorgt hat. Denn: Gesetzlich Krankenversicherte geniessen lediglich Versicherungsschutz in den Staaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Staaten, mit welchen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wer also eine Urlaubsreise in die USA, nach Asien oder Australien plant muss selbst Vorsorge treffen. Inwieweit der komplette Betrag, der im Ausland meist sofort in bar beglichen werden muss, erstattet wird, ist meist eine andere Frage. Dies gilt auch für privat Krankenversicherte, auch hier sollte man sich VOR Reiseantritt genau informieren welche Kosten übernommen werden und welche nicht. In Anbetracht der relativ geringen Kosten für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte der Abschluss obligat sein, eine Gesundheitsprüfung erfolgt in aller Regel nicht. Der Versicherungsschutz umfasst in Abhängigkeit vom individuellen Tarif meist die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Kostenübernahme für  ambulante und stationäre Behandlungen sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel, den Transport zur stationären Behandlung in das nächstgelegene Klinikum sowie ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland. Inwieweit Zahnerkrankungen eingeschlossen sind sollte individuell überprüft werden, meist sind nur  schmerzstillende Behandlungen und Füllungen bzw. Reparaturen in einfacher Ausführung inkludiert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind fast immer bestehende Erkrankungen, Beachtung schenken sollte man auch der Frage wie lange die Urlaubsreise dauern darf.

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