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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
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Einen nicht ganz unbedeutenden Aspekt im Bereich der Privathaftpflicht stellt die sog. Ausfalldeckung dar. Grundsätzlich bietet diese Versicherungsvariante Schutz für den Fall dass dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegenüber einem Dritten aufgrund eines durch diesen zugefügten Schaden zusteht, dieser jedoch nicht durchgesetzt werden kann. Allerdings gilt es einiges an Voraussetzungen zu beachten, so muss der Versicherte im Besitz eines vollstreckbaren Titels gegenüber der dritten Person sein oder es muss ein notarielles Schuldanerkenntnis vorliegen. Des Weiteren müssen alle anderen Möglichkeit der Forderungsdurchsetzung ausgeschöpft sein, hierzu zählen beispielsweise (sinnvolle) Zwangsvollstreckungen, für die entsprechenden Nachweise hat der Versicherungsnehmer zu sorgen. Es versteht sich von selbst dass die Ausfalldeckung nicht greift sofern ein Ersatz des Schadens aufgrund einer anderweitigen Sachversicherung möglich ist oder auch Ansprüche aus dem Sozialversicherungsbereich vorhanden sind. Zu beachten ist der Zeitraum von zwei Jahren für den Verfall aller Ansprüche aus Ausfalldeckung. Was die konkrete Höhe einer Ausfallversicherung anbetrifft so sind 20 Prozent vom Privathaftpflichts-Beitrag als guter Richtwert anzusehen wobei die meist nicht geringen Selbstbeteiligungen nicht zu vernachlässigen sind. {mosgoogle}
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