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Versicherungsfachbegriffe verständlich erklärt
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Bei rechtlichen Auseinandersetzungen naturgemäss von besonderer Bedeutung ist die Frage nach der Haftbarkeit des Schadenverursachers. Der deutschen Gesetzgebung entsprechend sind Kinder unter 7 Jahren nicht deliktsfähig und zwischen 7 und 17 Jahren Lebensalter nur beschränkt deliktsfähig. Die elterliche Aufsichtspflicht umfasst per Gesetz die Beaufsichtigung der Kinder in der Form dass diese selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen Schaden anrichten. Im Falle einer Schadenszufügung durch einen Minderjährigen gegenüber einem Dritten haften die Eltern gemäss §§ 828 Abs. 1; 832 BGB für diesen Schaden bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht. {mosgoogle}
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