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Antragsbindefrist PKV

Wer sich dazu entschließt einen Antrag auf Aufnahme in eine Private Krankenversicherung zu stellen, der ist an diesen Antrag sechs Wochen gebunden. Für den Sonderfall der zeitgleichen Antragstellung auf Wartezeiterlass aufgrund ärztlicher Untersuchung beginnt die Antragsbindefrist am Tag des Eingangs des Untersuchungsbefundes, in aller Regel spätestens 14 Tage nach Antragstellung. Der Wartezeiterlass entfällt, falls der Untersuchungsbefund nicht fristgerecht eingeht.

 
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