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Unter diesen Begriff werden Behandlungen durch approbierte Ärzte oder Zahnärzte (ggf. Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes) sowie Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses subsumiert. Wer sich dagegen bei einer ambulant betriebenen Einrichtung behandeln lässt, welche keine niedergelassene Praxis darstellt, sondern in der Rechtsform einer juristischen Person als Institut betrieben wird, hat keinen Leistungsanspruch. Die ambulante Behandlung besteht aus Untersuchungen, Beratungen und Sonderleistungen wie beispielsweise diagnostischen Maßnahmen, Injektionen, Laboruntersuchungen. Sie kann durch den Arzt aber nicht nur im Rahmen seiner Praxis oder im Krankenhaus erfolgen, sondern auch in der Wohnung des Patienten. Je nach Tarif zu unterscheiden ist die Inkludierung von Arznei-, Heil und Hilfsmitteln, Vorsorgeuntersuchungen, psychotherapeutischen Behandlungen, Kuraufenthalten etc.
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