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Insbesondere im Zusammenhang mit Forderungen im Haftpflichtbereich von Bedeutung ist der sog. Abwehranspruch. Grundsätzlich prüft der Versicherer bei Vorliegen eines Versicherungsfalles als allererstes ob der konkrete Fall im individuellen Versicherungsvertrag abgedeckt wird und danach ob der Anspruch der Gegenpartei rechtmäßig ist. Für den Fall dass dem Geschädigten Schadenersatzanspruch zusteht erfolgt die Regulierung des Schadens durch das Versicherungsunternehmen. Falls sich jedoch herausstellen sollte, dass der Anspruch der Gegenpartei nicht gerechtfertigt ist, so tritt das Institut des passiven Rechtsschutzes ein. Der Versicherer wird versuchen den Schaden vom Versicherungsnehmer abzuwenden, notfalls auch auf dem Wege gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die aus der Abwehr entstehenden Kosten gehen nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers.
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