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Was im Versicherungsfall zu beachten ist

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer anwaltschaftliche Hilfe benötigt sieht die Vorgehensweise folgendermaßen aus: Als erstes sollte zunächst überprüft werden, ob der Versicherungsfall dem Bereich Privat, Verkehr, Beruf oder Wohnung zuzuordnen ist und welche Rechtsschutzbereiche im individuellen Tarif eingeschlossen sind. Der nächste Weg führt dann in den meisten Fällen direkt zum Anwalt vor Ort, dieser prüft anhand des Versicherungsscheines ob der konkrete Fall im Versicherungsschutz eingeschlossen ist und fordert beim Anbieter eine Deckungszusage an. Bei positivem Bescheid erhält der Anwalt vom Versicherer eine Kostenübernahmebestätigung, dies bedeutet, dass das Anwaltshonorar sowie eventuelle Verfahrenskosten etc. erstattet werden. Für den Fall, dass die persönliche Rechtsschutzversicherung eine Anwalts-Hotline anbietet empfiehlt es sich diese zunächst in Anspruch zu nehmen, oft lassen sich viele Fragen bereits so klären und der Weg zum Anwalt vor Ort erübrigt sich. Die Inanspruchnahme einer telefonischen Beratung bietet auch den Vorteil, dass dem Versicherungsnehmer kein Schaden angerechnet wird (Gefahr der Vertragskündigung bei  einer hohen Anzahl an Versicherungsfällen) und dass keine Selbstbeteiligung zu entrichten ist (sofern im Tarif inkludiert). Falls der Versicherungsfall nicht zum Leistungsbereich der eigenen Versicherung zählt bieten manche Anbieter kostenlose telefonische Beratung an auch wenn keine Leistungsübernahme erfolgen kann. Last but not least sollte auf einen häufigen Streitpunkt, das Zusammenspiel von Beginn der Versicherung und Begründung des Rechtsfalls, hingewiesen werden. Auf den Punkt gebracht besteht dann kein Versicherungsschutz wenn der Schaden vor Vertragsbeginn oder innerhalb einer Wartezeit BEGRÜNDET wurde.

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