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Viele Versicherungsnehmer stehen irgendwann vor der Frage, welche Varianten es gibt, einen Zweitwagen günstig zu versichern bzw. wie sich die konkrete Einstufung bei einem Zweitfahrzeug gestaltet. Grundsätzlich gibt es hier zwei verschiedene Möglichkeiten: An erster Stelle zu nennen ist die sog. Partnerregelung. Diese Variante scheint auf den ersten Blick meist die günstigste zu sein, jedoch steckt der Teufel - wie so oft im Leben - im Detail. Bei der Partnerregelung kann zwar unter günstigen Umständen der Rabatt des Erstwagens für den Zweitwagen angerechnet werden, jedoch werden oft die ansonsten üblichen Nachlässe (beispielsweise für Garagennutzung oder Fahrleistung) nicht gewährt. Zudem muss meist der Erstwagen bei der gleichen Gesellschaft versichert werden. Des Weiteren gibt es in der Regel Einschränkungen bzgl. der berechtigten Fahrer - meist ist dies nur der Ehepartner, also keine Kinder oder andere Verwandte. Insofern kann die Partnerregelung als Variante der Zweitwagen Einstufung durchaus teurer werden als eine normale Zweitfahrzeug Versicherung. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten auch die Möglichkeit fixer Konditionen bei der Versicherung eines Zweitwagens. Für die Einstufung wird - je nach Versicherungsgesellschaft - auch die aktuelle Situation der Erstwagen Versicherung berücksichtigt. Dabei spielt es natürlich auch eine Rolle, ob das Erstfahrzeug bei der gleichen Gesellschaft versichert werden soll wie das Zweitfahrzeug und welche Schadensfreiheitsklasse aktuell besteht. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Autoversicherungsvergleich an
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