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Krankenhaustagegeld und Kosmetische Operationen |
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Im Zusammenhang mit dem individuell gewählten Umfang für die persönliche Unfallversicherung unbedingt in die Überlegungen miteinbeziehen sollte man die Frage nach dem Krankenhaustagegeld. Wer unfallbedingt ins Krankenhaus muss, bekommt - sofern die entsprechende Option beim Versicherungsabschluss inkludiert wurde - für jeden Kalendertag des Krankenhausaufenthalts in vollstationärer Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld meist bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren (!) gezahlt. Eine interessante Anschlussoption stellt das sog. Genesungsgeld dar. Genesungsgeld wird im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen (meist gibt es eine Maximalgrenze von 100 Tagen zu beachten) gezahlt. Im Zusammenhang mit Unfällen kommt es nicht selten vor, dass infolge einees Unfalls bzw. nach Abschluss einer unfallbedingten Heilbehandlung eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu konstatieren ist. Gut beraten ist hier, wer die Kostenübernahme für kosmetische Operation beim Versicherungsabschluss nicht übersehen hat (oft ist diese in einem gewissen Rahmen bereits beitragsfrei inkludiert). Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Unfallversicherung an
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