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Wenn man bedenkt, dass in der Bundesrepublik Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall passiert, wird einem die Bedeutung einer rechtzeitigen Vorsorge in Form einer guten Unfallversicherung deutlich. Viele Fälle zeichnen sich zudem durch besonders schwere Verletzungen aus, was für den Betroffenen den Verlust der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat. Wer einen Blick auf das Leistungspaket einer individuellen Absicherung wirft, der wird denn als erstes auch meist die sog. Invaliditätsleistung überprüfen. Diese Leistung tritt dann in Kraft, wenn ein Unfall die Leistungsfähigkeit des Betroffenen auf Dauer einschränkt. Was die Höhe der Invaliditätsleistung anbetrifft, so hängt diese vom Umfang der gesundheitlichen Dauerfolgen ab. Bei einer Invalidität von 100% gemäß Gliedertaxe (Vollinvalidität) wird die vereinbarte Versicherungsleistung in voller Höhe ausgezahlt, ansonsten dem Invaliditätswert prozentual entsprechend anteilsmäßig. Eine durchaus übliche Option ist die Vertragsgestaltung mit einer vereinbarten Progression von 225%, 350% oder auch 500%, was zur Folge hat, dass der Absicherungsschwerpunkt auf hohe Invaliditätsgrade gelegt wird. Dies bedeutet, dass bei hohen Invaliditätsgraden eine überdurschschnittlich hohe Versicherungsleistung zur Auszahlung kommt. So ist im Falle der Vollinvalidität eine Zahlung bis zum 5-fachen der vereinbarten Summe möglich. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Unfallversicherung an
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