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Kapitalbildende Lebensversicherung |
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Bei der Kapitalbildenden oder auch Kapital-Lebensversicherung handelt es sich um die klassische Form der Absicherung für das Alter. Wesen kennzeichnend ist die Tatsache, dass für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zwei Optionen gegeben sind: Im Erlebensfall erfolgt die Auszahlung mit Ablauf des Vertrages, also zu einem im vornherein klar fixierten Zeitpunkt. Wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt wird die Todesfallleistung an den (oder die) im Vertrag bestimmten Personen ausbezahlt. Diese Lebensversicherungsform bietet also auf doppelte Weise Schutz: Zum ersten bietet sie finanzielle Sicherheit für die Familie für den Todesfall, zum zweiten ist sie ein guter Beitrag zum gezielten Aufbau bzw. zur Verbesserung der persönlichen Altersvorsorge. Wichtige Einflussfaktoren auf die Höhe der Versicherungsleistung - ohne Zweifel ein entscheidender Faktor, der vor Versicherungsabschluss genau geklärt werden sollte - sind das Geschlecht, das Eintrittsalter, die Laufzeit und der monatliche Beitrag. Die aus Kapital-Lebensversicherungen resultierenden Erträge sind für seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge steuerpflichtig. Allerdings müssen die Erträge dann nur zur Hälfte der Steuer unterworfen werden, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt (Halbeinkünfteverfahren). Kommt es vorher zur Auszahlung der Versicherungssumme, so müssen die Erträge zu 100 Prozent versteuert werden. Die gemachten Aussagen gelten nicht für vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Verträge, diese bleiben steuerfrei. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Kapitalbildende Lebensversicherung an
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