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Wer sich zu einem Wechsel der Krankenversicherung entschlossen hat oder diesen zumindest ins Auge fasst, der sollte einige Dinge beachten. Im folgenden finden Sie die wichtigsten Vorschriften und Fristen, welche Sie bei einem Krankenversicherungswechsel einhalten sollten. Die entsprechenden Fristen gelten im übrigen unabhängig davon, ob Sie von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln möchten oder einen Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV ins Auge fassen. Zwei Arten der Kündigung Wer vorhat seinem bisherigen Krankenversicherer zu kündigen, dem stehen prinzipiell zwei Varianten offen: Für eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Die Schriftform (möglichst per Einschreiben) wird dringend empfohlen. Zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist der Versicherungsnehmer immer dann, wenn der Krankenversicherer Leistungen kürzt oder die Versicherungsprämie erhöht. Ein Sonderfall der (automatischen) außerordentlichen Kündigung ist der Wiedereintritt der Versicherungspflicht und der damit verbundene Rückschritt von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Wechsel der Krankenversicherung Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist ein Krankenkassenwechsel prinzipiell zu jeder Zeit möglich. Diesen Schritt vollziehen sollte man freilich nur dann, wenn es hierfür auch einen triftigen Grund gibt. Derartige Gründe könnten beispielsweise mangelhafte Leistungen oder sehr hohe Beitragssätze sein. Um sich einen Überblick zur aktuellen Marktlage zu verschaffen empfiehlt sich die Einholung eines kostenlosen Vergleichs zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Krankenkassenvergleich an Wer über der sog. Beitragsbemessungsgrenze verdient hat die Möglichkeit zum Wechsel in die Private Krankenversicherung. Ausführliche Informationen zur PKV entnehmen Sie bitte unseren entsprechenden Spezialseiten. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Krankenversicherungsvergleich an {mosgoogle}
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