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Im folgenden finden Sie eine sog. FAQ. Diese Abkürzung steht für den englischen Ausdruck "Frequently Asked Questions" und bezeichnet eine Sammlung wichtiger Fragen und Antworten zu einem bestimmten Thema. Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln? Selbstständige und Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter, Angestellte ab 48.150 Euro Brutto-Jahreseinkommen (Stand 2008), Studenten sowie alle freiwillig Versicherten haben die Möglichkeit sich privat zu versichern. Wie berechnet sich der Monatsbeitrag? Der Beitrag hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: 1. Eintrittsalter Je älter ein Versicherter ist, desto höher ist sein Risiko krank zu werden. So rechtfertigen die Krankenversicherer die Beiträge für ältere Versicherte. Allerdings steigt ein einmal vereinbarter Beitrag nicht mehr aufgrund des Alters eines Versicherten. Dies heißt konkret, dass man sich in jungen Jahren einen niedrigen Beitrag für die Zukunft sichern sollte. 2. Gesundheitszustand Da es sich bei der PKV um eine Individualversicherung handelt, müssen auch Rücklagen für jeden Einzelnen gemacht werden. Wenn jemand aber bereits zu Beginn einer Versicherung krank ist und Kosten verursacht, ist das nicht möglich. Daher müssen kranke Versicherte mit höheren Beiträgen rechnen. Dies ist in jedem Falle bedeutend fairer als gesunde Versicherte nur deshalb verstärkt zur Kasse zu bitten, weil sie ein höheres Einkommen haben. 3. Leistungen Wer als Privatversicherter ein Premium-Leistungspaket schnürt, muss selbstverständlich mit höheren Beiträgen rechnen wie derjenige, der mit einem Paket auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse zufrieden ist. Individuelle Tarife ermöglichen Lösungen nach Kundenwunsch! Wie sieht es mit einer Rückkehrmöglichkeit in die Gesetzliche Krankenversicherung aus? Der Rückschritt von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht vorgesehen, unter folgenden Bedingungen aber dennoch möglich: - Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 54. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, sind automatisch wieder pflichtversichert. Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die Beitragsbemessungsgrenze, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn Sie in den letzten 5 Jahren bereits mindestens 24 Monate Kassenmitglied waren. - Angestellte / Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, sind automatisch wieder pflichtversichert. Dies gilt nicht, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren. Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist und sich privat versichert, hat prinzipiell keine Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse. Was ist bei der Beantragung zu beachten? Das Herzstück des Antrags sind die sog. Gesundheitsfragen, die nur durch eine ärztliche Untersuchung ersetzt werden können. Die Gesundheitsfragen sollen dem Versicherer einen Einblick in den Gesundheitszustand des zukünftigen Versicherten bieten. Hier ist es sehr wichtig alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und nichts zu vergessen, da es bei verschwiegenen Vorerkrankungen des Versicherten zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen kann. Wenn Sie also beispielsweise Rückenprobleme haben, sollten Sie Ihren Krankheitsverlauf in die Gesundheitsfragen aufnehmen. Würde sich nämlich im Laufe der Versicherung eine Erkrankung basierend auf einer Vorerkrankung ergeben, die Sie nicht angegeben haben, kann der Versicherer zu Recht die Leistung verweigern. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Krankenversicherungsvergleich an
Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
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