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Die Abkürzung GKV bezeichnet das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Gesetzliche Krankenversicherungsanbieter weisen eine Reihe von - teilweise durchaus diskussionswürdigen - Eigenheiten auf, welche wir Ihnen im folgenden vorstellen möchten. Auf diese Art und Weise können Sie sich selbst ein Bild bzgl. der Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherern machen. Ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt und ob er überhaupt möglich ist, hängt primär von Ihrem Beschäftigungsstatus und Ihrem Einkommen ab. Pflichtversicherung Die meisten Menschen sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Als Arbeitnehmer hat man nur dann eine Möglichkeit zum Wechsel, wenn das Einkommen über der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegt. Alle anderen Angestellten müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben, es besteht lediglich die Möglichkeit sog. privater Zusatzversicherungen. Beamte, Selbständige und Freiberufler können hingegen jederzeit die GKV verlassen und sich privat versichern. Sachleistungsprinzip Es besteht keine freie Wahl bzgl. Krankenhäusern, Ärzten, Heilpraktikern etc. Der Versicherte kann nur aus den entsprechenden Vertragspartnern der Krankenkasse auswählen. Es gilt das Sachleistungsprinzip, was bedeutet, dass der gesetzliche Krankenversicherer die komplette Abwicklung der Kosten übernimmt und der Versicherte nicht in Vorleistung gehen muss. Zu beachten sind allerdings die in letzter Zeit immer teurer werdenden Zuzahlungen in bar. Festgelegter Leistungskatalog Das Leistungsangebot einer gesetzlichen Krankenkasse ist im großen und ganzen fix. Eine Individualisierung im Sinne einer Erweiterung des Basisschutzes ist nur in wenigen Ausnahmebereichen möglich. Ein unbestrittener Vorteil der GKV besteht in der Mitversicherungsmöglichkeit von Familienangehörigen. So können minderjährige Kinder grundsätzlich beitragsfrei mitversichert werden, der Ehegatte, wenn sein Einkommen unter 340 Euro pro Monat liegt. Beitrag abhängig vom Einkommen Die monatlichen Beiträge sind einzig vom Einkommen abhängig und steigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Der Beitrag ist unabhängig vom Versicherungsumfang, da dieser - wie bereits angemerkt - nicht individualisierbar ist. Besonders umstritten ist der Risikostrukturausgleich, welcher die Beitragssatzunterschiede der verschiedenen Krankenversicherungsanbieter ausgleichen soll. Umlageverfahren Die Gesellschaften mitteleuropäischer Industrieländer befinden sich im Umbruch: Immer mehr Nicht-Erwerbstätige (Rentner) stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Mit dem sog. Umlageverfahren der GKV müssen die jüngeren Mitglieder für die höheren Kosten der älteren Versicherten mit aufkommen. Schätzungsweise 30 Milliarden Euro jährlich zahlen jüngere Versicherte zusätzlich (!) um dieses Solidaritätsprinzip zu ermöglichen. Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Krankenkassenvergleich an
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