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Altersrückstellung und Anwartschaftsdeckungsverfahren |
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Die Alters-Rückstellung der PKV ist für den Ausgleich zwischen den höheren Kosten älterer Versicherter und den geringeren Kosten für jüngere Versicherte zuständig. Sie sorgt für eine Konstanz der Beiträge auch bei steigendem Lebensalter. Das auf diesen Rückstellungen basierende Finanzierungssystem wird auch als Anwartschaftsdeckungsverfahren bezeichnet. Die Tatsache ist bekannt und nicht wegzudiskutieren: Ältere Versicherte verursachen für eine Krankenversicherung im Schnitt höhere Kosten als jüngere Mitglieder. Mit steigendem Lebensalter erhöht sich das Krankheitsrisiko und dementsprechend steigt die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen. Das oben bereits erwähnte Anwartschaftsdeckungsverfahren - das Pendant der GKV ist das Umlageverfahren - sorgt in der PKV für eine systematische Altersvorsorge. Die konkrete Umsetzung sieht so aus, dass die Versicherungsprämie in jüngeren Jahren über und bei steigendem Lebensalter unter der normalerweise anzusetzenden Beitragshöhe kalkuliert wird. Die durch die höheren Prämien für junge Versicherte entstehende Differenz bildet die Basis für die Altersrückstellungen der PKV. Die Finanzierung der über der Kalkulation liegenden Kosten im Alter wird dann wiederum aus diesen Rückstellungen bestritten. Das Verfahren der Anwartschaftsdeckungs in der PKV ist kollektiv und solidarisch zu sehen. Dies bedeutet, dass (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) nicht jeder für sich Altersrückstellungen bildet, sondern alle Versicherten in einen "Topf" ansparen, der dann auch allen zur Verfügung steht.
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