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Grundlegendes zur Thematik

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 80.000.000 Menschen. Davon werden jedes Jahr eine Viertelmillionen Menschen berufsunfähig. Dennoch sind viele Arbeitnehmer nicht ausreichend versichert oder fühlen sich von dem Thema nicht betroffen. Da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle Arbeitnehmer, die nach 1961 geboren wurden, abgeschafft wurde, ist es heutzutage von Nöten, sich privat gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Der plötzliche Verlust der Arbeitskraft durch Herz-, Muskel- oder Gelenkerkrankungen, durch seelische Belastung oder schwerwiegende Unfälle, kann jeden treffen. In diesem Fall sollte man finanziell abgesichert sein. Wer nach 1961 geboren wurde, darf jedoch nicht mehr auf Unterstützung von staatlicher Seite hoffen. Wer vorher geboren wurde, hat, je nach Krankheitsbild, immerhin die Chance zumindest einen Teil der Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Doch selbst die beträgt im Höchstfall 38% des letzten Bruttoeinkommens.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht die Möglichkeit, den Vertrag  den persönlichen Bedürfnissen des Kunden anzupassen. Außerdem ist die Höhe der Beiträge meistens verhandelbar. Wer sich mit Vertragsklauseln nicht auskennt, der sollte jedoch unbedingt einen unabhängigen Fachmann zu Rate ziehen, um die richtige Versicherung zu finden, die auch wirklich den individuellen Ansprüchen entspricht. Für einen Laien sind solche Verträge oft unübersichtlich und verwirrend. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Versicherungsunternehmen sowohl von der abstrakten Verweisung, als auch von der Ärzteanordnungsklausel Abstand nimmt, ein Vergleich ist dabei hilfreich.

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