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Zu den heute sehr wichtigen privaten Versicherungen zählt unter anderem auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die meistens nur kurz als BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) bezeichnet wird. Wie sich vom Namen her bereits ableiten lässt, kann man sich durch die BUZ gegen die finanziell negativen Auswirkungen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit versichern. Die Hauptleistung der Versicherung besteht darin, dass bei vorhandener Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeits-Rente gezahlt wird, die von der Höhe her zuvor vertraglich vereinbart worden ist. Wie hoch die Rente ist und ab wann genau die Auszahlung erfolgt, wird in der Regel individuell vereinbart und sollte sich natürlich auch am Arbeitseinkommen des Versicherten orientieren. Denn lässt man eine mögliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die man im Falle einer Berufsunfähigkeit meistens auch bekommt einmal außen vor, muss die BUZ-Rente im Prinzip nahezu komplett das durch die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorhandene Einkommen ersetzen. Da in den letzten Jahren statistisch betrachtet immer mehr Menschen, vor allem auch immer mehr jüngere Personen berufsunfähig werden, sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung seit Jahren nahezu kontinuierlich angestiegen. Daher sollte man vor Abschluss der BUZ zumindest die Angebote der Versicherer unter die Lupe nehmen und vergleichen, um günstige Angebote zu finden. Der Beitrag zur BUZ richtet sich an verschiedenen Faktoren aus. Dazu zählen im Wesentlichen das Geschlecht und das Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss, natürlich der ausgeübte bzw. der zu versichernde Beruf, der Gesundheitszustand und selbstverständlich die Höhe der zu vereinbarenden BUZ-Rente. Im Durchschnitt ist heutzutage davon auszugehen, dass man bei Vereinbarung einer BUZ-Rente von zum Beispiel 1.000 Euro monatlich eine Versicherungsprämie zwischen 50 und 100 Euro zahlen muss, natürlich ebenfalls pro Monat. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen sind auf den ersten Blick sehr günstig, jedoch sollte man gerade diese Angebote sehr genau betrachten. Oftmals handelt es sich bei diesen günstigen Angeboten dann nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern im Endeffekt nur um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil der Versicherer nicht auf das so genannte abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Verzichtet der Versicherer nämlich nicht auf dieses Weisungsrecht, so kann er den Versicherten bei eingetretener Berufsunfähigkeit auffordern, sich eine neue Tätigkeit zu suchen, die noch ausgeführt werden kann. Ist das Ausführen einer anderen Tätigkeit noch möglich, muss so lange keine Leistung seitens des Versicherers erbracht werden, bis eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorhanden ist.
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