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Riesterfoerderung und staatliche Zulagen

Oft Unklarheit besteht über die Höhe der staatlichen Zulagen bei der Riester Rente. Diese Unklarheit ist primär dadurch verursacht worden, dass der Staat alle zwei Jahre bis 2008 die staatliche Riesterförderung - parallel zu den freiwillig geleisteten Beiträgen - angepasst hat.

Unter der Voraussetzung, dass der Sparer den vollen Sparbetrag aufgebracht hat, betrug die maximale Riesterzulage für Alleinstehende 2002 38 €, 2004 76€, 2006 114 € und nun 154 €. Für Ehepaare, bei denen jeder Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, waren die Höchstgrenzen bei 76 €, 152 €, 228 € und nun 308 €. Pro kindergeldberechtigtem Kind konnten zusätzlich 2002 46 €, 2004 92 €, 2006 138 € und  jetzt 185 € Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.

Was die Kinderzulage betrifft, so ist festzustellen, dass der Anspruch bei jener Person liegt, die auch das Kindergeld bezieht. Im Falle zusammen lebender Ehegatten wird sie automatisch auf den Riestervertrag der Frau angerechnet. Unter der Voraussetzung der schriftlichen Einwilligung beider Seiten ist es auch möglich, die Kinderzulage dem Vorsorgevertrag des Mannes gutzuschreiben.

Ein kleines Beispiel mit den aktuellen Höchstwerten: Ein verheirateter Angestellter mit zwei Kindern besitzt ein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 20.000 €. Die Ehefrau ist nicht berufstätig. Wird der volle Sparbetrag von 4% (800 €) durch das Paar aufgebracht (Eigenbeitrag und Zulagen), so errechnet sich eine staatliche Riesterzulage von insgesamt 678 € (308 € für das Ehepaar zzgl. 2 mal 185 € für die Kinder).

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