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Wenn von staatlich geförderter Altersvorsorge gesprochen wird so fallen in der Regel zwei Stichworte: Riester und Rürup. Beide werden vom Staat subventioniert, beide bieten steuerliche Vergünstigungen. Welche Altersvorsorgevariante lohnt sich nun für wen, wo liegen die Vorteile und wo die Nachteile ? Zunächst zur Riester-Rente: Wesen kennzeichnend ist eine Mischung aus Zuschüssen und Steuererleichterungen. Die Grundzulage beträgt aktuell 154 Euro pro Jahr, für jedes eigene Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu. Jeder Ehepartner kann einen eignen Riestervertrag abschliessen. Zu beachtet ist, dass mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens dem Vertrag zugeführt werden müssen, auch die Maximalgrenze von 2.100 Euro darf nicht außer Acht gelassen werden. Wird weniger einbezahlt so vermindert sich die Förderung entsprechend. Was die steuerliche Seite anbetrifft so sind die monatlichen Beiträge voll abzugsfähig, die Rente dann aber auch voll steuerpflichtig. Problematisch beim Abschluss eines Riestervertrages ist - trotz mittlerweile durchgeführter Erleichterungen - immer noch der Papierkrieg am Anfang des Ganzen. Die Beantragung von Zulagen und Steuervorteile muss zudem separat erfolgen. Ein Riestervertrag kann nicht beliehen oder abgetreten werden, auch eine Verpfändung ist nicht möglich. Maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals kann in Form einer Einmalzahlung in Anspruch genommen werden, der Rest wird in eine Rentenversicherung mit monatlicher Auszahlung investiert. Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, ob ein Bank- und Fondssparplan gewählt werden sollte, da dieser oft lukrativer ist als eine klassische Rentenversicherung. Wenn man die Rürup-Rente im Vergleich gegenüberstellt, lässt sich einiges an Gemeinsamkeiten, aber auch einiges an Unterschieden ausmachen. Grundsätzlich wird auch hier ein Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen, wobei der Großteil der geleisteten Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden kann. 2008 sind dies 66 Prozent der Beiträge, der Wert steigt jedes Jahr um 2 Prozent an bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Vom Finanzamt anerkannt werden Beiträge in einer Höhe von 20.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 Euro bei Verheirateten. Auch die Rürup-Rente ist in der Auszahlungsphase steuerpflichtig, das angesparte Kapital muss zu 100 Prozent verrentet werden (keine Einmalauszahlung möglich). Interessant ist der Abschluss eines Rürupvertrages vor allem für Selbstständige und Freiberufler, welche weder in die gesetzliche Rentenkasse noch ein Versorgungswerk oder eine andere Altersvorsoreeinrichtung einbezahlen. Inwieweit sich das Modell rechnet, muss am individuellen Fall beurteilt werden. Der persönliche Steuersatz und die Höhe der Vorsorgeaufwendungen sind in diesem Zusammenhang die wichtigsten Einflussfaktoren. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Riester-Rente an
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