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Steuerliche Aspekte bei Privatrenten |
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Große Bedeutung im Zusammenhang mit der Planung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge kommt dem Thema Steuern zu. Grundsätzlich lässt sich hierzu zunächst feststellen, dass alle Rentenformen der sog. nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Das System der nachgelagerten Besteueruzng greift wohlgemerkt sowohl für die gesetzliche Rente als auch für die verschiedenen Privatrenten-Arten. Von nachgelagert wird gesprochen, da der Besteuerungszeitpunkt erst mit der Auszahlung entritt. Jeder Betroffene muss sich also unbedingt bewusst sein, dass auch bei der Rente eine entsprechende Minderung einzukalkulieren ist, welche vom zum Zeitpunkt des Renteneintritts gültigen Steuersatz abhängt. Was die Steuerbelastung während der Ansparhase anbetrifft, so hängt diese von der genauen Rentenart ab. Bei der gesetzlichen Rente erfolgen Steuerabzug und -abführung mit den Sozialabgaben. Bei privaten Renten muss zunächst zwischen staatlich geförderten Modellen und nicht geförderten Varianten unterschieden werden. Wer sich für den Abschluss einer Privatrente ohne staatliche Förderung entscheidet, unterliegt zwar keiner direkten Besteuerung, allerdings gilt zu bedenken, dass die Beitragszahlung vom Netto stattfindet. Anders ausgedrückt sind die Lohn- bzw. Einkommensteuern auf das erwirtschaftete Einkommen vorher zu bezahlen (gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige). Von staatlicher Förderung profitiert man beim Abschluss einer Riester-Rente (Variante der Wahl für Arbeitnehmer) oder einer Rürup-Rente (für Selbstständige zu empfehlen). Riester- und Rürup-Verträge sind deshalb besonders interessant, weil im Rahmen bestimmter Grenzen eine Teilbefreiung von Steuern und Sozialabgaben stattfindet. Für die genaue Ermittlung der zu erwartenden steuerlichen Belastung empfiehlt sich aber in jedem Falle eine unverbindliche Beratung durch einen Experten. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Privatrentenversicherung an
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