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Altersteilzeitmodelle im Überblick

Viele Menschen denken schon in jungen Jahren sehnsuchtsvoll an die Zeit des Rentenalters - endlich einmal das tun, was man möchte, endlich einmal nicht mehr genau auf die Uhr sehen müssen, endlich das Leben richtig genießen können. Doch in vielen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein den Übergang ins Rentenalter abgestuft zu gestalten. Altersteilzeitmodelle werden nämlich staatlich gefördert, da Vater Staat bekanntermaßen ein starkes Interesse daran hat, dass ältere Arbeitnehmer länger in die Rentenversicherung einzahlen.

Jedermann dürfte bekannt sein, dass sich die Rentenversicherung in Deutschland im Umbruch befindet: Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre  wird im Jahr 2029 abgeschlossen sein, die schlechteren Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer dürften hiervon aber nicht positiv beeinflusst werden. Aus diesem Grunde muss das Ziel darin bestehen, ältere Arbeitnehmer generell länger zu beschäftigen. Hier kommt das Konzept der Altersteilzeit ins Spiel, welches älteren Arbeitnehmern zu einem gleitenden Altersruhestandübergang verhelfen und jüngeren gleichzeitig den Einstieg erleichtern soll. Gesetzliche Basis hierfür ist das  Altersteilzeitgesetz (AtG), über die konkrete Ausgestaltung des sanften Übergangs ins Rentenalter entscheiden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch selbst (wichtig ist lediglich, dass die Arbeitszeit im Schnitt halbiert wird). Am weitesten verbreitet ist das klassische Teilzeitmodell (auch kontinuierliches Modell), welches relativ frei gestaltbar ist und die Wahl über die Aufteilung der Arbeitszeit lässt (halbtags, bestimmte Wochentage etc.). Anders sieht die Angelegenheit beim Blockmodell aus. Hier werden zwei zeitliche Blöcke gebildet, aus tatsächlicher Arbeitsphase und Freistellungsphase bestehend. Die ATZ wird im Gegensatz zum Teilzeitmodell quasi vorgearbeitet. Nach Ablauf der (Vollzeit-)Beschäftigungsphase wird der Arbeitnehmer vollständig freigestellt, das vereinbarte Teilzeitgehalt bleibt während der gesamten Zeit gleich. Das Blockmodell ist ohne entsprechende tarifvertragliche Regelungen auf ein zeitliches Maximum von drei Jahren begrenzt (eineinhalb Jahre Arbeitsphase, eineinhalb Jahre Freistellungsphase).

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